Samstag, 24. Januar 2009
 
Offener Brief an die Grünen OÖ PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von BürgerInnen gegen Ausverkauf   
Donnerstag, 13. Dezember 2007

Angesichts der Unterstützung der Grünen Oberösterreich für die – in der Vorwoche vom Landtag beschlossene - Privatisierung von 49% der Energie AG schrieb ihnen die Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf den unten dokumentierten Brief.

 Über 90.000 OberösterreicherInnen haben für die Einleitung einer BürgerInnenabstimmung über die Privatisierung der Energie AG am Gemeindeamt unterschrieben. Das sind rund 9% aller wahlberechtigten Menschen in Oberösterreich. Damit muss es laut Landesverfasung zur Abhaltung einer BürgerInnenbefragung kommen. Die schwarz-grüne Landesregierung fürchtet offensichtlich dieses Votum der Bevölkerung. Deshalb will sie nun den Börsegang noch vor der Abstimmung der Bevölkerung durchpeitschen. Damit wäre die nachfolgende Abstimmung ad absurdum geführt – ein demokratiepolitischer Skandal und offener Bruch derm Landesverfassung. Die überparteiliche Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf wendet sich deshalb in folgendem Offenen Brief an die Grünen OÖ.

 

 

Werte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

wir möchten Euch auf diesem Weg nochmals eindringlich dazu auffordern, den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Energie AG – also der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes – nicht zu missachten. Insbesondere möchten wir auch an die Zusage Eures Klubobmannes Gottfried Hirz bei einer Aussprache mit unserer Plattform im September erinnern: Er betonte, die Grünen würden das BürgerInnenbegehren respektieren und keinem Börsegang vor der Volksbefragung zustimmen.

 
Eure jetzige Argumentation zur Einhaltung des Firstenlaufs ist für uns nicht nachvollziehbar. Bereits beim Beschluss des Landtages am 5. Juli war bekannt, dass es dieses BürgerInnenbegehren gibt, dass zu dessen Einleitung sechs Monate zur Verfügung stehen und dass ein Börsegang vor der ordnungsgemäßen Beendigung der Befragung ein glatter Verfassungsbruch wäre. Es kann nicht darum gehen "die Fristen bis zur Volksbefragung so weit als möglich zu verkürzen, wenn die Unterschriften eingereicht sind" (Landesrat Anschober, OÖ-Nachrichten, 27.11. 2007). Ein Börsegang vor Durchführung der BürgerInnenbefragung würde die politischen Institutionen nachhaltig diskreditieren. Eine derartige Justamentaktion – Börsegang um jeden Preis! – könnte auch schweren wirtschaftlichen Schaden für die Energie AG und damit für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher heraufbeschwören. Dass am Börsegang interessierte Banken das Gegenteil behaupten, wird wohl keinen kritisch Denkenden verwundern. Jetzt muss es darum gehen, die Fristen voll auszuschöpfen, um die BürgerInnen umfassend zu informieren und ihnen noch ausreichend Zeit zur Meinungsfindung zu geben.

 
BürgerInnen sind BürgerInnen, unabhängig davon, ob sie ein rotes, schwarzes, grünes oder überhaupt kein Parteibuch haben. Die Versuche, das BürgerInnenbegehren als Parteiveranstaltung der SPÖ zu diskreditieren, ziehen deshalb nicht. Freilich hat die SPÖ das Begehren initiiert. Es wäre aber auch den Grünen gut angestanden, die BürgerInnen bei einer derartig wichtigen Entscheidung über die Daseinsvorsorge im Land miteinzubeziehen.

 
Bereits 1987 forderte der damals noch junge grüne Parlamentsklub die verpflichtende Durchführung von Volksabstimmungen, wenn Volksbegehren bundesweit mehr als 100.000 UnterzeichnerInnen finden. In der Begründung zu diesem Antrag heißt es:

 
"Wichtige politische Auseinandersetzungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie bedeutsam die konkrete Meinungsbildung der Bevölkerung zu einzelnen Themen für die politische Akzeptanz der zu treffenden Entscheidungen ist. Je weitreichender die Konsequenzen politischer Entscheidungen vor allem auch für die Zukunft und für kommende Generationen sind, umso wichtiger ist auch diese Akzeptanz und die Möglichkeit für viele Menschen, in den Entscheidungsprozess einzugreifen. Die Weiterentwicklung des Instrumentariums der direkten Demokratie ist nicht nur aus diesem Grund ein Gebot der Stunde, sondern auch unverzichtbarer Bestandteil einer Politik der weiteren Demokratisierung unserer Gesellschaft."

(II-875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVII. Gesetzgebungsperiode)

 
Angesichts dieser Grundsatzposition ist es völlig unverständlich, wenn heute die klare Willensäußerung von landesweit 90.000 UnterzeichnerInnen kleingeredet wird und durch einen Börsegang vor der Volksbefragung faktisch ad absurdum geführt werden soll.

 

Wir bitten Euch um baldige Antwort!

 

Mit besten Grüßen

f. d. Plattform BürgerInnen gegen Ausverkauf

Boris Lechthaler

 

< zurück   weiter >